Howto: Zulassung eines im Ausland gekauften Wagens

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Howto: Zulassung eines im Ausland gekauften Wagens

Beitragvon Nagilum » 19. Okt 2006, 14:25

Also, da ich bei der ganzen Prozedur gut Lehrgeld lasse und gelassen habe,
mal ein paar Infos für alle, die ihre Karre um/an/abmelden wollen:

Ich hab einen Wagen im Auland gekauft und will meinen den alten ab und den neuen anmelden.

Wie Mache ich das?
Die günstigste Möglichkeit: Ummelden.

Was brauche ich?
Original Papiere!:

1. Fahrzeugbrief/-schein vom derzeitigen Fahrzeug, wenn Fahrzeugschein nicht mehr vorhanden tut es notfalls auch ein Perso.

2. Fahrzeugbrief oder equivalent und sicherheitshalber sämmtliche Unterlagen vom neuen Wagen (Besitzurkunde oder was im jeweiligen Land üblich ist).

3. Verischerungsdoppelkarte - gibt's in der örtlichen Agentur innerhalb von ~5-10 Minuten, ein ca. DinA6 großes Zettelchen.

4. Eine AU.

5. Eine Hauptuntersuchung beim TÜV nach §21.
- Im Osten darf dies auch die Dekra, im Westen NUR der TÜV!

6. Eine Bescheinigung des KBA, dass die Fahrgestellnummer "sauber" ist.
Auf der Homepage kann man ein Formular ausfüllen, ausdrucken und rüber faxen. Ich hatten den Brief nach ca. 16 Tagen in der Hand:
Zeit einkalkulieren!


Die Papiere (AU, KBA, §21...) dürfen nicht älter als max. 1 Monat/4 Wochen sein!
Sind diese älter, so sind sie nicht mehr gültig.



Wie komme ich dahin?
Also hier gibt es grundsätzlich ein paar Dinge zu beachten:

War der Wagen in den letzten 18 Monaten in Deutschland zugelassen, so kann man sich die alten Nummernschilder drauf schrauben und damit zu Zulassungsstelle wie auch zum TÜV, zwecks Untersuchung, fahren. Auch wenn der Wagen nicht angemeldet ist!

Ist der Wagen aus dem Ausland importiert oder war er in den letzten 18 Monaten nicht angemeldet, so darf er nur mit einem 04er (Kurzzeit-) oder einem 06er Kennzeichen (beim befreundeten Autohändler zu borgen) bewegt werden. Die vielen noch bekannte "rote Nummer" gibt es für Privatleute nicht mehr, da zuviele abhanden kamen, es gibt nun nur noch das 04er, welches für 5 Tage gültig ist, das Ablaufdatum wird rechts mit eingestanzt)

Bei An-/Ummeldungen aus dem Inland entfallen entsprechende o.g. Teile bzw. Papiere wie z.B. der Wisch vom KBA.
Etc.


Soweit ich das momentan überblicke wäre das schon alles, Kommentare, Fehler, Ergenzungen bitte per PN damit ich entsprechendes nachtragen oder ggf. korrigieren kann.

Gruß
- Nagi
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