Also wegen dem Kurzzeitkennzeichen kann ich dir aus persönlicher Erfahrung sagen, dass es im Ausland, und hier meine ich auch die Mitgliedsstaaten den EU, zu Problemen kommen kann wenn du ein Fahrzeug mit diesem 5-Tages-Kennzeichen überführen willst!
Das Kennzeichen und der dabei ausgehändigte Fahrzeugschein sind keine offiziellen deutschen Zulassungsdokumente, bzw. Keine Urkunden, die im Ausland anerkannt werden müssen! Daher fällt eine Nutzung im Ausland unter die Rubrik "Unerlaubte Fernzulassung".
Im Falle einer Kontrolle liegt es daher in der Hand des Kollegen, wie er die Sache handhabt!
Im Schlimmsten Fall stellt er die Echtheit in Frage, legt dein Fahrzeug vor Ort still und droht mit der zeitnahen Verwertung wenn man nicht innerhalb einer kurzen Frist die Strafe bezahlt und das Fahrzeug entfernt (bspw. in Italien gängige Praxis)
Seit 2007 gibt es innerhalb der EU eine anerkennungspflicht für das Kurzkennzeichen, allerdings hängt das auch von der Provinz und dem Polizisten ab an den du gerätst!
Es gibt also keine Pflicht für die Behörden des Auslandes die Deutschen Kennzeichen zu akzeptieren, lediglich eine Empfehlung der Anerkennung! Schwachsinnig aber wahr!
Grund für die Uneinigkeit ist unter anderem, dass bei unseren kurzkennzeichen keine TÜV Überprüfung und keine umweltzonen- Einordnung nötig ist.
Also als Zusammenfassung kann man sagen, dass die grenzüberschreitende Nutzung der Kurzzeitkennzeichen angedacht und und auch umgesetzt werden soll. Es gibt allerdings noch Uneinigkeit und das wiederum kann zu unschönen Problemen führen!
Alles weitere im Paragraf 16 FZV
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16.htmlLg Flo