Fahrzeuge aus der EU

nicht - technische Mitteilungen, die öffentlich sein dürfen

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Fahrzeuge aus der EU

Beitragvon seg » 28. Sep 2005, 15:42

Wenn man(n)/frau sich vll. mal Gedanken gemacht hat, sich einen schönen 190er egal ob Standart oder 16V Modelle zuzulegen, aber der Deutsche Gebrauchtwagenmarkt nicht passendes zubieten hat und man daher mal über die Grenzen schauen möchte was der Nachbar in der EU so auf dem Hof stehen hat aber einen die unwissenheit packt was man so alles an Papiere benötigt um das Baby nach Deutschland zuholen, kann hier vorab mal ein paar Infos einholen, gegebenfalls die nächste Zulassungsstelle ( Verkehrsamt ) um Rate bitten.

Seit dem 01. Januar 1993 sind die zollrechtlichen Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft entfallen, weil alle im Zollgebiet der Gemeinschaft beförderten Waren als Gemeinschaftswaren gelten und keiner zollamtlichen Überwachung mehr unterliegen. Im Warenhandel innerhalb der Gemeinschaft sind daher weder Zölle zu zahlen noch sind Zollformalitäten zu erfüllen (Achtung: Ausnahmen bestehen für verbrauchsteuerpflichtige Waren). Infolgedessen können Privatpersonen aus EG-Staaten grundsätzlich Waren in anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft mengen- und wertmäßig unbegrenzt erwerben und in ihr Heimatland mitnehmen, sie bleiben generell mit der Umsatzsteuer des jeweiligen Kauflandes belastet. Die Mitwirkung der Zollverwaltung ist in diesen Fällen nicht mehr vorgesehen.
Von dieser Regel gibt es allerdings Ausnahmen, so sind z.B. Verkäufe von neuen Fahrzeugen innerhalb der EG grundsätzlich in dem Mitgliedstaat zu besteuern, in den sie bestimmungsgemäß gelangen. Dabei kommt es nicht darauf an, wie das neue Fahrzeug in die Bundesrepublik Deutschland gelangt, z.B. ob der Verkäufer es liefert oder der Käufer es abholt. Als "neu" und damit in der Bundesrepublik Deutschland zu versteuern gilt auch ein Auto, das entweder nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat oder dessen erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.
Die deutschen Kfz-Zulassungsstellen sind daher bei der Anmeldung von Fahrzeugen, die in einem anderen EG-Staat erworben wurden, gehalten, entsprechende Kontrollmitteilungen an das für den Fahrzeughalter zuständige Finanzamt zu schicken. Der Autohändler des anderen EG-Landes sollte folglich in diesen Fällen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen bzw. den Steuerbetrag zurückzahlen, wenn ihm alle Dokumente über die Zulassung und die Steuerzahlung in Deutschland vorliegen. Fragen Sie ihn danach!
Für gebrauchte Fahrzeuge muss in der Bundesrepublik Deutschland keine Umsatzsteuer gezahlt werden. Im Kaufpreis ist die Umsatzsteuer des anderen EG-Landes enthalten bzw. wird durch den Verkäufer getrennt ausgewiesen und erhoben.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt und/oder Ihre Kfz-Zulassungsstelle.
seg
 

für Ösi Freunde - Special

Beitragvon coolsoft » 23. Okt 2005, 20:06

Ich mach mal ein bißchen Cross-Over-Posting

für unsere Nachbarn gilt folgendes:

Infos vom ÖAMTC

PS: würdet Ihr in Bayern wohnen, hättet Ihr auch andere Nachbarn :D
coolsoft
 


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