Wiederzulassung 21er oder 29er

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Wiederzulassung 21er oder 29er

Beitragvon thomas » 5. Mär 2007, 14:27

:evil: Nach drei Anfragen zur neuen Zulassungsverordnung ( Marl Recklinghausen Paderborn ) bekomme ich drei verschiedene Auskünfte zur Abnahme von Fahrzeugen die vor dem 01.03. länger als 18 Monate abgemeldet waren und TÜV abgelaufen sind.
Nach folgenden Text kommt doch nur eine 29er in Frage oder :?:

Soll nach Absatz 1 außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen werden ,ist die Zulassungsbescheinigung vorzulegen, Paragraph 6 gilt entsprechend. Das Fahrzeug muss vor dre erneuten Zulassung einer Untersuchung nach Paragraph 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung unterzogen werden,wenn bei Anwendung der Anlage 8 Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. Satz 2 gilt entsprechend für eine Sicherheitsprüfung nach Paragraph 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und für eine vorgeschriebene Abgasuntersuchung nach Paragraph 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung . Sind die Fahrzeug und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung , die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeug nicht anderweitig erbracht werden ist Paragraph 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden.

Übereinstimmungsbescheinigung : die vom Hersteller augestellte Bescheinigung, das ein Fahrzeug, ein System, ein Bauteil oder eine selbständige technische Einheit zum Zeitpunkt seiner/ihrer Herstellung einem nach der jeweiligen EG-Typengenehmigungsrichtlinie genehmigten Typ entspricht

Neue Zulassungsordnung = Neue Fragen :x

Gruß aus Paderborn thomas
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Beitragvon Nagilum » 5. Mär 2007, 14:37

Sind die Fahrzeug und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeug nicht anderweitig erbracht werden


Da der Wagen länger als 18 Monate abgemeldet ist, musst du, der Formulierung nach, den Nachweis des "unveränderten" Zustandes erbringen (was du so nicht kannst?). Anderenfalls gilt §21.
Die §21 hab ich mit meinem Wagen, weil er aus dem Ausland kam, hinter mir. Kostet ca. 100 Euro und ist, je nach Prüfer, in 30-60 (bei mir ca. 90) Minuten überstanden.

Gruß
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Beitragvon thomas » 5. Mär 2007, 14:46

Laut Zulassungsstelle Paderborn reicht dafür der Brief :?:
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Beitragvon Nagilum » 5. Mär 2007, 14:56

Meine Infos (vor dem neuen Gesetzesgepampe):

Ist der Wagen länger als 18 Monate abgemeldet und der Tüv inzwischen ebenfalls abgelaufen, ist eine §21 fällig.

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Beitragvon fisch007 » 5. Mär 2007, 17:55

Nagilum hat geschrieben:Da der Wagen länger als 18 Monate abgemeldet ist, musst du, der Formulierung nach, den Nachweis des "unveränderten" Zustandes erbringen (was du so nicht kannst?). Anderenfalls gilt §21.
Die §21 hab ich mit meinem Wagen, weil er aus dem Ausland kam, hinter mir. Kostet ca. 100 Euro und ist, je nach Prüfer, in 30-60 (bei mir ca. 90) Minuten überstanden.

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Bei mir waren es damals bei der Voll Abnahme 130€ HU+AU

und dauerte alles zusammen 30 min, das Auto hat er kurz angesehen und dann gings weiter.....
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Beitragvon Nagilum » 5. Mär 2007, 18:02

Ja Fischli, kommt etwa hin, die AU hatte ich ja schon. (Sind ja normal auch ca. 30 Euro).

Mein Prüfer war... naja, lassen wir das Thema, die Fahrgestellnummer muss ich immernoch korrigieren lassen.
"Schwarz bitte, nicht grau... ja, der Spoiler muss da hin... doch, hat was mit der Aerodynamik zu tun... _ich_ weiss das..."

PS: Thomas: Die $21 ist recht problemlos, kostet halt nur ca. 100 Euro.

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Beitragvon thomas » 5. Mär 2007, 20:02

:D Alles klar , ich war heute noch beim Tüv Nachfragen ; es ist eine normale HU durchzuführen . Wenn das Auto jetzt drei Jahre abgemeldet währe hätte ich noch 4 Jahre Zeit den Wagen vorzuführen !, so sagt der Tüv- Prüfer :idea:
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Beitragvon db16v » 5. Mär 2007, 22:56

Mein Tüv Onkel sagte, das die Daten, die bislang weg waren, auf einmal wieder da sind.
Also ist das eine ganz normale Tüvabnahme für ca.50€

MFG Thomas
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