Christhunter hat geschrieben:Ist erlaubt, wenn man Hosenträgergurte hat, die dafür sorgen, dass der Kopf dann eh nicht mehr aufs Lenkrad aufschlagen kann. Man kann ein Airbaglenkrad also wieder austragen lassen (ist im Motorsport und bei Hobbyracern Gang und Gäbe). Zur Not halt eine Brücke bauen oder gucken, ob es für 190er auch schon Adapter gibt.
Also das ist schlicht gesagt völliger Quatsch.
Wenn das Fahrzeug mit einem Airbag zertifiziert ist und dieser wird ausgebaut, verliert es automatisch seine ABE. Es sei denn es würde dem TÜV für ein Einzelgutachten vorgeführt.
Motorsportaktivitäten sind eine ganz andere Geschichte die immer zu 100% das Risiko beim Kunden abladen.
Der Ausbau des Airbags führt zu einer andauernden SRS Warnmeldung - der Gurtstraffer ist davon nicht tangiert und funktioniert weiter.
Die "Simulation" eines Airbags über einen Widerstand (technisch möglich) ist eine zumindest versicherungstechnisch hochgradig riskante Manipulation.
Es gibt technisch auch die Möglichkeit einen Airbag auszuprogrammieren wenn der Kunde einen Produkthaftungsausschluß (product liability disclaimer) unterschreibt.
Der Einbau eines Hosenträgergurtes ist bezogen auf die Insassenverletzungskriterien manchmal sogar kontraproduktiv, da er üblicherweise einen negativen Einfluß auf die Kopfbelastungen (deutlich stärkere Extension) hat. Im Rennsport wird das durch mittlerweile fast überall vorgeschriebene Helme und das HANS- System (Head and Neck Support System) kompensiert.
Meine Empfehlung: Finger weg oder zumindest (dann auf eigene Gefahr) amtlich absegnen lassen.