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Fahrwerksfrage

Verfasst:
3. Dez 2006, 12:53
von thomas

Verfasst:
3. Dez 2006, 13:11
von Spassmaschine

Verfasst:
3. Dez 2006, 14:13
von thomas

Verfasst:
3. Dez 2006, 14:33
von Henger

Verfasst:
3. Dez 2006, 14:45
von thomas

Verfasst:
3. Dez 2006, 14:48
von Racer

Verfasst:
3. Dez 2006, 17:16
von evojonny

Verfasst:
3. Dez 2006, 19:16
von Nagilum
§21 Wird erst fällig, wenn der Wagen mind. 18 Monate stillgelegt, aus dem Ausland importiert wurde oder (wenn ich nicht irre) der Tüv schon zu lange abgelaufen ist.
Gruß
- Nagi
Niveauregulierung 3Stufen Fahrwerk

Verfasst:
3. Dez 2006, 21:02
von Raggna
Hallo Thomas,
ich halte eine Rückrüstung für einen kapitalen Fehler.
Das orginal 3Stufen FW (cw-Absenkung) ist das Beste was man verbauen kann.
In der Dämpfung vareieren kann man mit den Dämpfern vom 2,5-16V oder EVO.
- je nach Geschmack.
Bau Dir keine D&W Hoppelkiste.
Nur ein Rad am Boden kann Kraft übertragen; drum:
So weich wie möglich und so hart wie nötig!
Du willst doch auf der Straße fahren, oder?
Topfebene Straßen sind sehr sehr selten. :lD
Gruß
Th.

Verfasst:
3. Dez 2006, 21:02
von thomas
Das Auto ist jetzt 14 Monate abgemeldet und ich benötige bestimmt noch drei bis vier Monate um den Wagen wieder auf die Straße zu bringen. Schweißen, Hardyscheiben, Schwingungstilger, Lack ,Fahrwerk usw. Das Auto ist seit 1986 in unserem Besitz und braucht eine Frischzellenkur , was ist mit dem neuen Gesetz ab 01.03. 2007 was eine Abmeldung von 7 Jahren erlaubt und man dann das Auto nur zur normalen HU vorstellen muss ?