umbau auf Xenon

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umbau auf Xenon

Beitragvon meisterjäger » 25. Okt 2006, 18:20

hi

ich will evtl. mein hobel im winter auf xenon umbauen.

hat das schon mal jemand von euch gemacht, auch bei anderen fabrikaten?

wer kann mit auskunft über teile, beschaffung, vorschriften zur abnahme usw. geben?

gruß thomas
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Beitragvon BAEVO » 25. Okt 2006, 18:53

also thomas die sache ist eigentlich ganz einfach nur tüv gibts da ja natürlich net hann das auch bei meiner "winterhur" vor nur noch keine zeit bekommen die teile zu verbauen ich glaub ich komm die woch mal noch zu euch hoch
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Beitragvon meisterjäger » 25. Okt 2006, 19:03

dat geht mit tüv ich kenn halt nur die genauen vorschriften net.

ich weiß von automatischer höhen verstellung, machbar!
ebenso weiß ich von scheinwerferreinigungsanlage, auch machbar!

wenn ichzeit hab werd ich ma nachlosheim aufn tüv fahren, un mit meinem freund rehlinger quaken. ma gucken wat der sagt
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Beitragvon BAEVO » 25. Okt 2006, 19:16

brauchst aber automatische LWR gesteuert über VA und HA und wohl noch klarglas weil deine streuscheibe net für xenon konzipiert ist also wenn du da tüv bekommst fahr ich dann auch dort hin wenn ichs drin habe
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Beitragvon meisterjäger » 25. Okt 2006, 19:19

ich hab aber klare makrolon(weiß net ob dat so richtig geschrieben is) scheiben vom rennwagen
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Beitragvon BAEVO » 25. Okt 2006, 19:23

stimmt lothar wollt mir auch noch so welche besorgen
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Beitragvon Chris Martens » 25. Okt 2006, 19:52

moin zusammen,

man bekommt es eingetragen, es ist aber definitiv illegal, wenn man also in eine harte Kontrolle kommt, wie vor einem VW-Treffen bleistiftsweise, dann ziehen die Euch 'raus, karren Euch zum TÜV und es gibt die Ar*karte!

trotzdem viel Vergnügen,
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Beitragvon meisterjäger » 25. Okt 2006, 20:01

dat versteh ich jetz net, wenn es doch eingetragen is , dann is et doch auch legal??

dat musst de mir ma genau erklären wie sich dat verhält?
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Beitragvon raa » 25. Okt 2006, 20:58

Wenn man was eingetragen bekommt, entspricht es der StVZO und ist somit legal, oder man bekommt es schwarz eingetragen (das ist aber was anderes)
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Beitragvon Chris Martens » 25. Okt 2006, 21:06

moin Thomas,

das ist ganz einfach, wir alle wissen, daß es TÜVer gibt, die irgendein Zeuchs eintragen, oftmals gegen hohe Gebühr bei irgendwelchen "Tunern". Das ist dann deren Ermessensspielraum, der voll ausgeschöpft oder sogar überzogen wird.

Dann hast Du ersteinmal einen "Eintrag" in den Papieren und alles sieht gut aus.

Unabhängig davon gibt es die StVZO, der Dein Fahrzeug zu entsprechen hat und nur der Halter, begrenzt auch der Fahrer, ist dafür verantwortlich, daß das Fahrzeug den herrschenden Vorschriften entspricht.

Kommt man also mit einem extremen Fahrwerk oder komplett gecleanten Türen oder eben Xenon in eine harte Kontrolle, wo die Jungs wirklich Ahnung von den Autos haben, dann nehmen sie den Wagen auf den Abschlepper und fahren ihn zum TÜV, dort warten schon "gierige Hunde" und untersuchen ganz genau.

Es gibt eben für die Serienscheinwerfer im W201 nur eine Zulassung im Zusammnenspiel mit H4-Leuchten und sonst nix. Jede Abweichung vom zugelassenen Zustand ist somit NICHT zugelassen oder illegal!

Gerade für die Nachrüstung von Xenon gibt es nirgends ein Gutachten oder gar eine ABE, es existieren vielmehr Rundschreiben bei TÜV, Dekra etc. daß solche Nachrüstungen auf jeden Fall illegal und als schwerer Mangel bei der HU zu behandeln sind. So ein Schreiben habe ich selbst schon gelesen.

Und dann ist der Halter / Fahrer eben dran - nicht der TÜVer, der das abgenommen hat.

bis denn,
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Beitragvon meisterjäger » 25. Okt 2006, 21:43

is klar aber ich dachte eher an ne wirklich stvzo tauglichen umbau, wo keiner nölen kann.

versteh mich net falch aber wenn et wirklich möglich is in einem kostenrahmen der erträglich is , un dat is genau dat wat ich vorher kären muss, dann mach ich dat
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Beitragvon Nagilum » 25. Okt 2006, 21:43

Bin da gestern zufällig beim rumstöbern drauf getroffen,
musst dich ein wenig durchlesen, aber der hat das auch gemacht:

http://www.amg-owners-club.org/board/en ... eae8cd09a1

Ich bin sicher, dass er dir auch gerne weiterhilft.

Gruß
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Beitragvon Chris Martens » 25. Okt 2006, 21:49

moinsen,

nun ja, so ein lichttechnisches Gutachten kostet im oberen vierstelligen Euro-Bereich.
Machbar ist vieles und nicht alles muß legal sein...

bis denn,
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Beitragvon meisterjäger » 25. Okt 2006, 21:59

also entweder legal oder garnet aus dem alter bin ich raus.
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Beitragvon raa » 25. Okt 2006, 22:19

Fahr mal einfach zum TÜV und frag nach, ich meine auch wenn so was keinen Gutachten hat, könnte man es nach §21 eintragen Sonderabnahme (kostet 45€/Teil) So habe ich meinen Lenkrad eingetragen, die meinten vorher min 36er Lenker, aber der war mir immer noch zu groß, so habe ich einen 32er montiert und ab zum TÜV, den Prüfer das gezeigt (Instrumentenübersicht war OK usw.) und der meinte dann, wir kriegen den eingetragen und Rest sei nur Papierkram
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Beitragvon Henger » 25. Okt 2006, 22:27

@ raa

Eine Abname nach § 21 ist grundsätzlich vom Zeitaufwand abhängig und kostet keinesfalls Pauschal 45,- Teuro.

Dies mag auf die Abname eines Lenkrades zutreffend sein (45,-), jedoch nicht auf komplexe zeitaufwändige Eintragungen, da kommt man ganz schnell auch in den drei und vierstelligen Euro Bereich.

Gruß Fränk
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Beitragvon raa » 25. Okt 2006, 22:31

Der Prüfer meinte der Sonderabnahmepreis sei Pauschal/Teil (Eintragung nach eigenem Ermessen ua. auch Einzelanvertigungen) ich war mehrmals dort, wenn du mir nicht glaubst nicht mein Problem :wink:
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Beitragvon Maki » 25. Okt 2006, 22:44

Raa komisch nur das ich z.B. für meinen Auspuff mehr als 45€ bezahlt habe...DEUTLICH mehr!!!!
Also kannst ruhig auch mal den anderen glauben!!!!
Wenns nach dir ginge müsste ich auch einen Evo2 fahren...das hat schließlich ein Mercedes Meister gesagt....muuuuaaaah!
Bye
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Beitragvon Chris Martens » 25. Okt 2006, 23:02

sodele,

damit die Sache hier mal auf festen Boden kommt, hier ist die Pressemitteilung des Kraftfahrtbundesamtes zu diesem Thema aus dem Jahre 2002.

Ich zitiere:
"Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO)."

Damit sollten alle Klarheiten beseitigt worden sein, es geht legal nicht mit den originalen Scheinwerfern des W201 (W124, E30, Golf I / II oder was auch immer für H4 o.ä. zugelassen wurde).

bis denn,
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Beitragvon raa » 25. Okt 2006, 23:06

Wenns nach dir ginge müsste ich auch einen Evo2 fahren...das hat schließlich ein Mercedes Meister gesagt....muuuuaaaah!


solche Art von Unterhaltungen mag ich und das geilste ist, am Ende stehe ich wieder beschissen dar, also ohne größeren Eskalationen rufe hier 0209 / 99904-11 an und überzeuge dich, Sonderabnahme, kostet hier bei uns http://www.rwtuev-fz.de/fahrzeug/d/617 45€/Teil
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