von Chris Martens » 25. Okt 2006, 21:06
moin Thomas,
das ist ganz einfach, wir alle wissen, daß es TÜVer gibt, die irgendein Zeuchs eintragen, oftmals gegen hohe Gebühr bei irgendwelchen "Tunern". Das ist dann deren Ermessensspielraum, der voll ausgeschöpft oder sogar überzogen wird.
Dann hast Du ersteinmal einen "Eintrag" in den Papieren und alles sieht gut aus.
Unabhängig davon gibt es die StVZO, der Dein Fahrzeug zu entsprechen hat und nur der Halter, begrenzt auch der Fahrer, ist dafür verantwortlich, daß das Fahrzeug den herrschenden Vorschriften entspricht.
Kommt man also mit einem extremen Fahrwerk oder komplett gecleanten Türen oder eben Xenon in eine harte Kontrolle, wo die Jungs wirklich Ahnung von den Autos haben, dann nehmen sie den Wagen auf den Abschlepper und fahren ihn zum TÜV, dort warten schon "gierige Hunde" und untersuchen ganz genau.
Es gibt eben für die Serienscheinwerfer im W201 nur eine Zulassung im Zusammnenspiel mit H4-Leuchten und sonst nix. Jede Abweichung vom zugelassenen Zustand ist somit NICHT zugelassen oder illegal!
Gerade für die Nachrüstung von Xenon gibt es nirgends ein Gutachten oder gar eine ABE, es existieren vielmehr Rundschreiben bei TÜV, Dekra etc. daß solche Nachrüstungen auf jeden Fall illegal und als schwerer Mangel bei der HU zu behandeln sind. So ein Schreiben habe ich selbst schon gelesen.
Und dann ist der Halter / Fahrer eben dran - nicht der TÜVer, der das abgenommen hat.
bis denn,
Christian